Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
Die MARTENS & PRAHL Versicherungskontor GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die konkreten technischen Anforderungen richten sich nach den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufen A und AA, sowie der Norm EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.martens-prahl.de ist nach den oben genannten Anforderungen weitgehend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) werden größtenteils erfüllt.
a) Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Im Rahmen der Überarbeitung der Website wurden insbesondere folgende Punkte umgesetzt:
- Alle Bilder wurden mit Alternativtexten versehen.
- Farb- und Kontrastverhältnisse wurden geprüft und verbessert.
- Die Tastatursteuerung (Tab-Reihenfolge, Fokus-Indikator) wurde optimiert.
- Die Überschriftenstruktur wurde überarbeitet und logisch gegliedert.
- Formulare sind durch eindeutige Beschriftungen und Fokusführung nutzbar.
- Eingebundene Videos sind barrierefrei zugänglich.
- PDF-Dokumente werden sukzessive auf Barrierefreiheit geprüft und bei Neuveröffentlichung entsprechend optimiert.