Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen

Die MARTENS & PRAHL Versicherungskontor GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Die konkreten technischen Anforderungen richten sich nach den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufen A und AA, sowie der Norm EN 301 549.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.martens-prahl.de ist nach den oben genannten Anforderungen weitgehend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) werden größtenteils erfüllt. 

a) Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Im Rahmen der Überarbeitung der Website wurden insbesondere folgende Punkte umgesetzt:

  • Alle Bilder wurden mit Alternativtexten versehen.
  • Farb- und Kontrastverhältnisse wurden geprüft und verbessert.
  • Die Tastatursteuerung (Tab-Reihenfolge, Fokus-Indikator) wurde optimiert.
  • Die Überschriftenstruktur wurde überarbeitet und logisch gegliedert.
  • Formulare sind durch eindeutige Beschriftungen und Fokusführung nutzbar.
  • Eingebundene Videos sind barrierefrei zugänglich.
  • PDF-Dokumente werden sukzessive auf Barrierefreiheit geprüft und bei Neuveröffentlichung entsprechend optimiert.
b)  Inhalte, die nicht den Anforderungen entsprechen:

Allgemeine Eingabehilfen

  • Bei einigen Formulareingaben/Transaktionen gibt es keine Unterstützung bei der Fehlervermeidung. Bei wiederholter Eingabe derselben Inhalte können also Fehler entstehen. 

 

Kognitive Einschränkungen

  • Einige Auswahlflächen öffnen neue Browserfenster ohne darüber zu informieren. 

Verständlichkeit von Inhalten

  • Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei und enthalten keinen Inhalt über das Dateiformat.
  • Derzeit können einzelne ältere PDF-Dokumente noch nicht vollständig barrierefrei sein. Diese werden schrittweise überarbeitet.

Programmatische Verfügbarkeit von Inhalten und dynamische Inhalte

  • Fehlermeldungen werden derzeit nicht nach Validierung gemeldet, weshalb Screenreader nicht über aufgetretene Fehler informiert werden.
  • Einige Fehlermeldungen und Label sind nicht korrekt implementiert. Des Weiteren sind einige Fehler nicht durch assistive Technologien vorlesbar.
c) Unver­hält­nis­mä­ßige Belas­tung:
  • Derzeit bestehen keine Inhalte, die gemäß §17 als unverhältnismäßig gelten.
d) Inhalte außer­halb des Anwen­dungs­be­reichs:
  • Vertragsdokumente Schadensanzeigen, die aufgrund anderer gesetzlicher Anforderungen erstellt werden, sind vom Geltungsbereich des BFSG nicht betroffen.
  • Individuelle Kundenanschreiben und Mitteilungen zur Vertragsdurchführung fallen ebenfalls nicht unter die Anforderungen des BFSG
  • Für eingebundene Inhalte Dritter (z. B. externe Karten oder Formulare) liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Anbietern.

Die Beseitigung der unter b) bekannten Mängel werden derzeit angepasst. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.

Stand dieser Erklärung: 11.11.2025